Inhalt

Stellungnahmen zu Stallbauvorhaben 

Jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben, das Gebäude oder Stallungen betrifft, in denen nach der Fertigstellung Tiere gehalten werden sollen, wird auch vom Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung geprüft. Grundlage dazu sind die gesetzlichen Vorschriften zur artgerechten Haltung der jeweiligen Tierart. Gibt es keine Gesetze und Verordnungen, die die Haltungsbedingungen vorschreiben, wird auf bestehende Gutachten zurückgegriffen. Die Hinweise auf die hierzu genutzten Gesetze, Verordnungen und Gutachten finden Sie unter dem Punkt  ,,Überprüfung von Tierhaltungen“ unter der jeweiligen Tierart.

Ihre Unterlagen müssen Sie nicht direkt an den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung schicken, sie werden uns automatisch von dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz zugesandt.