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Umsetzung des Tierschutzgesetzes


Das Amputieren von Körperteilen ohne tierärztliche Indikation ist verboten- hier die Rute eines gesunden Boxers.














Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften einzuhalten.
Das Tierschutzgesetz ist sehr allgemein gehalten und so formuliert, dass die Bestimmungen auf alle Tierarten gleichermaßen angewendet werden können. 

Genauere Vorgaben zur Haltung bestimmter Arten regeln Verordnungen wie die Tierschutz-Hundeverordnung oder die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bei Arten, für die es keine genauen Haltungsvorgaben durch Verordnungen gibt, gelten wissenschaftliche Gutachten und Leitlinien als Grundlage, nach der eine Tierhaltung beurteilt wird.