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Der Landrat

Dr. Christoph Mager ist seit dem 1. Juni 2015 Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg. Der Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg wählte ihn am 22. Januar 2015 für eine Amtszeit von acht Jahren.

Dr. Christoph Mager wurde 1976 in Kiel geboren, ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Abitur an der Lauenburgischen Gelehrtenschule in Ratzeburg und dem Wehrdienst studierte er Jura an der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Vor seiner Wahl zum Landrat war Dr. Christoph Mager als Richter tätig.

Dem Kreistag des Kreises Herzogtum Lauenburg gehörte er nach seiner Direktwahl als Abgeordneter der CDU von Juni 2013 bis Februar 2015 an und wirkte unter anderem im Haupt- und Innenausschuss mit.


Aufgaben des Landrates

Der Landrat leitet die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg und ist der gesetzliche Vertreter des Kreises. Dabei muss er sich im Bereich der Selbstverwaltung an die Vorgaben des Kreistages halten, der die Ziele und Grundsätze vorgibt. Der Landrat ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben des Kreises durch die Verwaltung verantwortlich. 

Zu den weiteren Aufgaben des Landrats gehört insbesondere, die Gesetze auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vorzubereiten und umzusetzen. Ausserdem erfüllt der Landrat neben dem Kreispräsidenten auch repräsentative Aufgaben.