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Erbbaurechte des Kreises Herzogtum Lauenburg

Der Kreis Herzogtum Lauenburg verwaltet derzeit 131 Erbbaurechte als Erbbaurechtsausgeber, wobei neue nicht mehr ausgegeben werden.


Das Erbbaurecht beinhaltet die Berechtigung auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstückes ein Bauwerk zu errichten, wobei das Bauwerk im Eigentum des Erbbauberechtigten steht und daher auch vererbt oder veräußert werden kann.


Für allgemeine Fragen zu Ihrem Erbbaurecht wenden Sie sich bitte an

Herr Naths

Fachdienst Verwaltung, Steuerung und Liegenschaften

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg

 

Der als Gegenleistung für die Grundstücksnutzung zu zahlende Erbbauzins steigt stetig. Was kann man tun?

Der Kreis bietet den Erbbauberechtigten an, das Erbbaurecht auch käuflich zu erwerben. Die Berechnung des Kaufpreises ist zeitaufwendig und sollte von dem Erbbauberechtigten auch nur dann eingefordert werden, wenn ein tatsächliches Kaufinteresse besteht.


Ansprechpartnerin hierfür ist:

Frau Heise

Fachdienst Verwaltung, Steuerung und Liegenschaften
Fachdienstleiterin

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg