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Zweck der Krankenhausfinanzierung gemäß dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) vom 29.09.1972 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.04.1991 (BGBl. I S. 886)  ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsstarken, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu tragbaren Pflegesätzen beizutragen.

Im Krankenhausfinanzierungsgesetz werden Fördertatbestände festgelegt, für die die Länder nähere Regelungen zu treffen haben. In Schleswig-Holstein ist dies in Form des Krankenhausgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landeskrankenhausgesetz - LKHG) vom 10.12.2020 (GVOBl. 2020, S. 1004) geschehen..

Hiernach stellen das Land und der Kreis die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft sicher. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist nicht Träger eines eigenen Krankenhauses.

Das zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein stellt den Krankenhausplan auf, der Grundlage für die Förderung der Investitionskosten ist. Derzeit gilt der Krankenhausplan 2017 des Landes Schleswig-Holstein  gemäß Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung vom 15.12.2016 (Amtsbl. Schl.-H. 2017, S. 11).

Der Kreis bewilligt auf Antrag Fördermittel als feste jährliche Pauschalbeträge für

  1. die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei  und bis zu 30 Jahren sowie
  2. kleine bauliche Maßnahmen bis zu einem Betrag von 30.678 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die Bemessung der pauschalen Förderung wird vom Land Schleswig-Holstein festgelegt. Auf der Grundlage der förderungsfähigen Krankenhäuser, Planbetten, Fallzahlen, Ausbildungsplätze sowie Intensivbetten ermittelt das Ministerium für den Kreis einen Betrag, der mit der Einwohnerzahl multipliziert wird.

Ihre Ansprechpartnerinnen für die Krankenhausfinanzierung sind

Frau K. Dähn

Fachdienst Gesundheit
Verwaltung

Barlachstr. 4
23909 Ratzeburg

Frau K. Einwohlt

Fachdienst Gesundheit
Verwaltung

Barlachstr. 4
23909 Ratzeburg