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Fahrerlaubnis auf Probe

Bei der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis unterliegt der Fahranfänger einer 2-jährigen Probezeit. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Klassen AM, L und T.


Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber während seiner Probezeit eine Ordnungswidrigkeit, die im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen wird, so hat er einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre.


Das Aufbauseminar findet in Gruppen mit 6 bis 12 Teilnehmern statt. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 2 Stunden Dauer; zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens der Seminarteilnehmer dient. Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten der Teilnehmer erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert und das Risikobewusstsein gefördert werden.

Fahranfänger, die durch eine Zuwiderhandlung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss aufgefallen sind, haben an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen. In dem besonderen Aufbauseminar sollen Wissenslücken der Kursteilnehmer über die Wirkung von Alkohol und Drogen geschlossen werden. Die Seminarteilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, weitere Verstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu vermeiden.

Sollte der Fahranfänger nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar während der Probezeit einen weiteren Verkehrsverstoß begehen, so erhält er eine schriftliche Verwarnung. Zusammen mit dieser Verwarnung wird ihm nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird nicht angeordnet, sondern lediglich empfohlen; es steht dem Betroffenen also frei, ob er an einer verkehrspsyhologischen Beratung teilnimmt oder nicht.


Egal, ob der Fahranfänger an der verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen hat oder nicht, gilt anschließend folgendes:

Kommt es anschließend während der Probezeit zu einem dritten Verkehrsverstoß, so wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 3 Monaten festgesetzt. Nach Ablauf der Sperrfrist erhält man seinen Führerschein nicht automatisch wieder zurück. Vielmehr muß ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis hat die Behörde zu prüfen, ob die Fahrerlaubnis ohne weitere Auflagen erteilt werden kann. Liegen jedoch schwere Verkehrsverstöße vor, kann die Behörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangen.