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Personenbeförderungsschein

Der Personenbeförderungsschein ist ein Führerschein, der zusätzlich zum allgemeinen Führerschein erteilt wird. Ein Personenbeförderungschein ist zum Beispiel beim Führen eines Taxis oder Krankenwagens erforderlich.

 

Sie benötigen einen Personenbeförderungsschein? Dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • 1 Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Hausärztliches Gutachten
  • Arbeits- oder betriebsmedizinisches Gutachten (Überprüfung der besonderen Anforderungen, zum Beispiel Reaktions- und Belastbarkeitstest)
  • Führungszeugnis (Hinweis: Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Geben Sie dabei als Verwendungszweck bitte „Personenbeförderungsschein“ an und lassen Sie das Führungszeugnis direkt an die Führerscheinbehörde senden)
  • Nachweis über einen „Erste Hilfe“-Kurs (nur bei Krankenwagen!)
  • Gebühr: 65,80 €

 

Weitere Hinweise zur Beantragung eines Personenbeförderungsscheins:

Bei der Erteilung eines Personenbeförderungsscheins wird Ihr jetziger Führerschein in den EU-Kartenführerschein getauscht. Falls Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins sind, brauchen Sie kein Passbild vorzulegen.

Beachten Sie bitte auch, dass Sie den Antrag auf Erteilung des Personenbeförderungsscheins frühzeitig stellen, da die Bearbeitungsdauer 4 - 6 Wochen betragen kann.

 

Die Überprüfung der besonderen Anforderungen (Reaktions- und Belastbarkeitstest) wird von folgenden Stellen durchgeführt:

 

  • BECKUMEDAS GmbH, 23909 Ratzeburg, Mechower Str. 87, Tel. 04541 / 89 87 03
  • PIMA GmbH, 23552 Lübeck, Königstr. 101-105, Tel. 0451 / 39 68 99 89
  • Dr. med. Marzock, 21407 Deutsch Evern, Dorfstr. 28, Tel. 04131 / 79 12 13
  • Arbeitsmedizinisches Zentrum Reinbek, 21465 Reinbek, Gutenbergstr. 8 b, Tel. 040 / 73 60 17 20
  • PIMA GmbH, 20095 Hamburg, Spitaler Str. 14, Tel. 040/30 38 27 27
  • TÜV Nord, 20144 Hamburg, Kattrepel 10, Tel. 040 / 42 30 20 - 13 oder -24
  • TÜV Nord, 19053 Schwerin, Dr.-Külz-Str. 20, Tel. 0385 / 75 82 10-0
  • PIMA GmbH, Arsenalstr. 7, 19053 Schwerin, Tel. 0385 / 59 18 79 98
  • AVUS GmbH, 22767 Hamburg, Schillerstr. 44, Tel. 040 / 38 99 01 – 0 
  • Dr. med. Gerd Bandomer, 22303 Hamburg, Mühlenkamp 43, Tel. 040 / 27 80 63 48
  • Dr. med. Hans Karbe, Mühlenberg 23, 23570 HL-Travemünde, Tel. 04502 / 30 77 88
  • Dr. med. Michael Kulow, 22335 Hamburg, Flughafenstr. 1-3,Geb. 214 (Luftfrachtgelände), Tel. 040 / 50 75 14 89
  • Arbeitsmedizin Nord, Friedrich-Ebert-Str. 6-8, 23858 Reinfeld, Tel. 04533 / 79 82 49
  • Arbeitsmedizin Nordost GmbH, Geesthachter Str. 34, 21502 Geesthacht, Tel. 04152 / 21 78

 
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Selbstverständlich werden auch Gutachten anderer Ärzte anerkannt, wenn der Arzt die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führt und die besonderen Anforderungen mit Verfahren untersucht werden, die nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sind.

Diese Stellen bieten neben dem Reaktionstest auch die Erstellung des augen- und hausärztlichen Gutachtens an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an eine der Untersuchungsstellen.

Antragsvordruck zum Download:

Falls Sie unseren Formularservice nutzen, bringen Sie den Antrag bitte ausgefüllt mit.