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Fahrerkarte (§ 5 der Fahrpersonalverordnung)

Sie möchten eine Fahrerkarte für das digitale Kontrollgerät beantragen? Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Führerschein
  • Gebühr: 40,- €

 

Hinweis:

Eine Fahrerkarte darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller im Besitz des EU-Kartenführerscheins ist.
Falls Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein sollten, bringen Sie zusätzlich bitte folgende Unterlagen mit:

  • aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm)
  • Gebühr: 23,- €

 

Haben Sie Fragen zur Benutzung der Fahrerkarte?

Dann wenden Sie ich bitte an die

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Adolf-Westphal-Str.4
24143 Kiel
Tel.: 0431-988-0
Inernet: www.uk-nord.de

Zuständig für den Kreis Herzogtum Lauenburg ist folgende Außenstelle:

Schwartauer Landstraße 11
23554 Lübeck
Tel.: 0451-470602
Internet: www.uk-nord.de