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Das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters ist erforderlich, da bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eine Versicherung an Eides Statt abgegeben werden muss.
Alternativ kann die Versicherung an Eides Statt auch vor einem Notar abgegeben werden.
Bei Diebstahl sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Die abhandengekommene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im Verkehrsblatt aufgeboten und die Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II nach ca. 3 Wochen zugesandt.